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   EuGH, 19.01.2012 - C-392/10   

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https://dejure.org/2012,114
EuGH, 19.01.2012 - C-392/10 (https://dejure.org/2012,114)
EuGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - C-392/10 (https://dejure.org/2012,114)
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - C-392/10 (https://dejure.org/2012,114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 800/1999 - Art. 15 Abs. 1 und 3 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Regelung für Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Ausfuhrerstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsdrittland - Zahlung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Suiker Unie

    Verordnung (EG) Nr. 800/1999 - Art. 15 Abs. 1 und 3 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Regelung für Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Ausfuhrerstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsdrittland - Zahlung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Suiker Unie GmbH - Zuckerfabrik Anklam gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

  • EU-Kommission

    Suiker Unie

    Verordnung (EG) Nr. 800/1999 - Art. 15 Abs. 1 und 3 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Regelung für Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Ausfuhrerstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsdrittland - Zahlung der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse bei aktiver Veredelung ohne Erhebung von Einfuhrabgaben; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse bei aktiver Veredelung ohne Erhebung von Einfuhrabgaben; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg

  • datenbank.nwb.de

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Regelung für Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Ausfuhrerstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsdrittland - Zahlung der Einfuhrabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 4. August 2010 - Suiker Unie GmbH - Zuckerfabrik Anklam gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 800/1999 Art 15 Abs 1, EGV 800/1999 Art 15 Abs 3, EGV 800/1999 Art 16, EGV 800/1999 Art 20, EWGV 3665/87 Art 17 Abs 1, EWGV 3665/87 Art 17 Abs 3, ZK Art 24, EWGV 2913/92 Art 24
    Ausfuhrerstattung, Nachweis, Einfuhrzollförmlichkeiten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg - Auslegung des Art. 15 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. L 102, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.03.2010 - C-218/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-392/10
    Mit den differenzierten Ausfuhrerstattungen wird nach ständiger Rechtsprechung bezweckt, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für Ausfuhren aus der Europäischen Union zu erschließen oder zu erhalten, wobei der Differenzierung des Erstattungsbetrags die Absicht zugrunde liegt, die Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Union eine Rolle spielen will, zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 18. März 2010, SGS Belgium u. a., C-218/09, Slg. 2010, I-2373, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass der Zweck des Differenzierungssystems verkannt würde, wenn es für die Zahlung einer Erstattung ausreichte, dass die ausgeführte Ware in unverändertem Zustand in dem Drittland lediglich entladen worden ist (Urteil SGS Belgium u. a., Randnr. 39).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-158/08

    Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-392/10
    Mit einem solchen Zollverfahren wird im Gegenteil gerade bezweckt, allein Waren, die nur vorübergehend zur Verarbeitung, Reparatur oder Bearbeitung in das nationale Hoheitsgebiet verbracht und anschließend wieder ausgeführt werden, von Zöllen zu befreien (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, Pometon, C-158/08, Slg. 2009, I-4695, Randnr. 24).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    Denn die Frage der Gleichbehandlung von deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgern findet nicht nur Maßstäbe im Grundgesetz, sondern wirft zugleich ungeklärte Fragen des Unionsrechts auf; hierzu gehören zunächst schon dessen Anwendbarkeit in Anbetracht des Art. 4 Abs. 2 EUV und der Grundfreiheiten sowie dann gegebenenfalls die inhaltliche Reichweite des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (vgl. Kreuter/Möbius, BWV 2009, S. 146 ;Hölscheidt, Jura 2017, S. 148 ; Marxsen, DÖV 2018, S. 218 ; vgl. auch die anhängigen Verfahren vor dem EuGH, Privacy International, C-623/17, ABl EU 2018/C 022/41 [Vereinigtes Königreich]; La Quadrature du Net u.a., C-511/18, ABl EU 2018/C 392/10 und French Data Network u.a., C-512/18, ABl EU 2018/C 392/11 [jeweils Frankreich]).
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 8/10

    Rückforderung von aufgrund gefälschter Einfuhrnachweise gewährter

    Art. 50 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 sei im Streitfall nicht einschlägig, weil er durch Art. 20 Abs. 4 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 als einer Spezialregelung verdrängt werde, wofür auch "die Feststellungen des EuGH" in dem Urteil vom 19. Januar 2012 C-392/10 --Suiker Unie-- (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 97) "sprächen".

    Wie die Revision aus dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 97 etwas für ihre Auffassung entnehmen will, obwohl dieses Urteil lediglich davon spricht, Art. 20 VO Nr. 800/1999 stelle eine --neben Art. 15 VO Nr. 800/1999 stehende-- Klausel zur Verhinderung von Missbrauch dar, ist nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 23.10.2012 - VII R 9/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 23. 10. 2012 VII R 8/10 -

    Art. 50 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 sei im Streitfall nicht einschlägig, weil er durch Art. 20 Abs. 4 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 als einer Spezialregelung verdrängt werde, wofür auch "die Feststellungen des EuGH" in dem Urteil vom 19. Januar 2012 C-392/10 --Suiker Unie-- (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 97) "sprächen".

    Wie die Revision aus dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 97 etwas für ihre Auffassung entnehmen will, obwohl dieses Urteil lediglich davon spricht, Art. 20 VO Nr. 800/1999 stelle eine --neben Art. 15 VO Nr. 800/1999 stehende-- Klausel zur Verhinderung von Missbrauch dar, ist nicht nachvollziehbar.

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